In einer neu geschaffenen Siedlung werden 4 nebeneinanderliegende Grundstücke gemeinsam zum Kauf angeboten.
Die Grundstücke haben Größen von 437 qm, 415 qm und 2 mal 425 qm.
Es besteht eine Verpflichtung eines Baubeginns binnen 3 Jahren und eine Verpflichtung zur Fertigstellung und Begründung des Hauptwohnsitzes binnen weiterer 2 Jahre. Bei Nichterfüllung dieser Vorgaben besteht ein Vorkaufsrecht der Gemeinde Spillern bzw. Verpflichtungen zu Pönalezahlungen. Details dazu finden sich im Baulandmobilisierungsvertrag der im Zuge der Grundstücksteilung und Umwidmung abgeschlossen wurde, diesen und weitere Informationen übermittle ich gerne bei konkretem Interesse.
Die Vertragserrichtung hat durch Frau Notarin Mag. Fiegl in Krems zu erfolgen.